Wir freuen uns sehr, euch unser neues Online-Stutbuch präsentieren zu dürfen. Es ist nun möglich, dass Ihr Eure Daten selbstständig aktualisieren könnt und euer Gestütsbuch damit immer auf dem neuesten Stand halten könnt.

 

Ja, bin ich schon drin oder was?

Wie komme ich rein?

 

Ihr geht in den Mitgliederbereich (passwortgeschützt) und klickt auf 'online Zuchtbuch' und loggt euch mit eurer Mitgliedsnummer und einem Passwort ein. Um das erste Mal Zugang zu bekommen,, könnt ihr auf der ersten Seite einen Zugang beantragen

 

Was kann ich im Onlinezuchtbuch machen?

Ihr könnt auf eure persönlichen Daten wie Adresse, Telefonnummer und Email zugreifen und diese ändern.

Bitte schaut, dass wir euch auf unkompliziertem Wege erreichen können. Wir alle stecken viel Herzblut in die Führung des Zuchtbuches, deshalb helft uns mit, alles aktuell zu halten!

 

Im Feld „Stall und Gestütsadresse“ muss der aktuelle Halterbetrieb eurer Pferde eingetragen sein. Die HIT-Nummer kann euch der Stallbetreiber nennen oder, wenn Ihr die Pferde privat haltet, vergibt das zuständige Veterinäramt eine solche Nummer.

Ein Eigentümerwechsel ist laut Gesetz innerhalb von 7 Tagen zu melden. Ein Umzug des Pferdes ohne Eigentümerwechsel muss UNVERZÜGLICH umgemeldet werden. Bei temporärer Verbringung, wie z. B. für Beritt sollte ab einer Dauer von xx Tagen eine Meldung erfolgen, die dann ja wieder rückgängig gemacht wird, wenn das Pferd nach Hause kommt.

 

Unter Mitgliedsdaten ist die Art eurer Mitgliedschaft eingetragen, hier könnt ihr als außerordentliches Mitglied (ohne aktive Zuchttiere) oder als ordentliches Mitglied (mit aktiven Zuchttieren) gelistet werden.

 

Eure Pferde seht ihr ganz unten im Fenster gelistet. Schaut bitte, ob es die Richtigen sind und falls etwas geändert werden soll, klickt ihr direkt auf die Lebensnummer des jeweiligen Pferdes. Nun seid ihr in seinem Personalausweis. Falls hier Daten nicht stimmen, bitte schickt kurz eine Nachricht an die Zuchtbuchstelle, damit die entsprechende Korrektur vorgenommen werden kann.

 

Als Züchter gibt es ja immer Papierkram zu erledigen. Ich möchte ja „Papiere“ für meine Fohlen haben.  

 

Was muss ich machen, wenn ich eine Stute decken lassen möchte? Welche Fristen muss ich beachten?

 

Im Zuchtbuch Online könnt ihr euch mit verschiedenen Filtern alle Hengste des Zuchtbuches anschauen und ihre Körergebnisse, Zertifikate und Prämien vergleichen und sogar Anpaarungssimulationen vornehmen. Wenn Ihr euch für einen Hengst entschieden habt und mit dem Hengsthalter einen Decksprung vereinbart habt, müsst ihr diese dokumentieren. Die Deckscheine können nun auch online erstellt werden, was euch die Mühe erspart, die Daten der Pferde immer wieder herauszukramen. Das Online-Zuchtbuch füllt die entsprechenden Pferdedaten komplett aus. Ihr müsst nur noch die Deckdaten einfügen, das Ganze ausdrucken, unterschreiben und uns schicken. Bitte schickt uns auch die nicht erfolgreichen Decksprünge, die wir für das Populationsmonitoring dringen in die Statistiken mitaufnehmen müssen. Wir alle versuchen die beiden seltenen Pferderassen Berber und Araber-Berber zu erhalten!

 

Das Deckjahr endet jeweils am 30. September – bis dahin müssen die Deckscheine beim Verband sein.

 

Wenn das Fohlen geboren wird, muss innerhalb von 28 Tagen die Abfohlmeldung erfolgen. Auch im Falle eines Aborts oder einer Totgeburt, muss der Verband informiert werden.

Mit der Abfohlmeldung ist der jeweilige Deckprozess im Programm abgeschlossen. Ist dieser Prozess im Programm nicht abgeschlossen, kann keine Neubedeckung gemeldet werden. Tritt dieser Fall auf bei eurem neu erworbenen Pferd, schreibt bitte eine Nachricht an die Geschäftsstelle!

 

Möchte ich als Züchter „Papiere“ (also auf bürokratisch einen „Abstammungsnachweis“) für das Fohlen haben, muss ich das innerhalb des Geburtsjahres des Pferdes beantragen, allerspätestens aber, wenn das Fohlen transportiert werden muss (außer in Notfällen zur Klinik). Ein Fohlen ohne Pass darf nicht verkauft werden, das kann bei einer Überprüfung durch das Veterinäramt böse enden. Für schickt der Verband mir Unterlagen und einen anerkannten Transponder für die Registrierung des Tieres zu. Dieser muss durch einen Tierarzt gesetzt werden und die gesamte Identifizierung durch ein Abzeichendiagramm wird vom Tierarzt unterschrieben an die Geschäftsstelle geschickt. Daraufhin wird der Pass erstellt und das Fohlen kann als eingetragenes (und vom Ursprungszuchtbuch anerkanntes) Rassepferd seinen Lebensweg beginnen. Wenn diese Schritte versäumt werden, ist es in der EU kaum möglich, im Nachhinein ein Zuchtpferd anerkannt zu bekommen, zumla das Pferd dann nur noch einen „Duplikatspass“ als Gebrauchspferd bekommt und immer als „Nicht-Schlachttier“ eingetragen werden muss.

 

 

Was muss ich als Hengsthalter tun und wann?

Der Hengsthalter ist laut EU-Tierzuchtverordnung dazu verpflichtet eine Deckliste an den Verband zu schicken, in der alle bedeckten Stuten vermerkt sind. Diese Liste ist ebenfalls nun online auszufüllen - hier werden die Pferdedaten auch direkt vom Programm eingetragen. Auch nicht erfolgreiche Decksprünge sollten angegeben werden, damit das Monitoring der Rassen so vollständig wie möglich erfolgen kann. Gerade im Bereich der Reproduktions- und Gesundheitsdaten können die Zuchtverbände noch sehr viel aufholen. Helft uns bei dieser wichtigen Datensammlung!

Die Decklisten können dann ebenfalls direkt aus dem Programm ausgedruckt, unterschrieben und bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres zur Geschäftsstelle geschickt werden, wo sie archiviert werden.

 

Wir würden uns freuen, wenn Eure Pferde jeweils auch ein Gesicht bekommen. Ihr könnt jeweils ein gutes Profilfoto (ein Ganzkörperbild von der Seite wäre sicherlich am aufschlussreichsten) von Eurem Pferd hochladen. Bitte klärt vorher, ob Ihr die Rechte dazu habt und das Foto nutzen dürft.

 

Ihr könnt eure ausstehenden und bereits getilgten Rechnungen für das jeweilige Pferd unter dem Punkt „Zuchtbuch“ einsehen und ausdrucken. Damit habt ihr alles auf einen Blick.