Liebe Züchter*innen im VFZB,
der Frühling hat endlich Fahrt aufgenommen und die ersten Fohlen sind oder werden sicherlich in nächster Zeit bei euch geboren. Wie in jedem Jahr stellt sich natürlich die Frage, ob die Stute für das kommende Jahr erneut zur Zucht eingesetzt werden soll. Vielleicht ist es auch das erste Fohlen was ihr züchten möchtet? Oder ihr habt sogar einen eigenen Zuchthengst?
Mögliche Anpaarungen sollten gut überlegt sein und es ist wie oft im Leben manchmal gar nicht so einfach sich zu entscheiden. In aller erster Linie wünscht sich jede(r) Züchter/in eine erfolgreiche Bedeckung mit einer komplikationslos verlaufenden Trächtigkeit und Geburt. Und als Resultat natürlich ein gesundes, vitales und typvolles Fohlen. Und genau das wünschen wir euch von ganzem Herzen!
Der VFZB Zuchtausschuss möchte euch im Folgenden auf zwei interessante Artikel hinweisen. Bitte lest euch die Artikel aufmerksam durch, da bestimmte Anpaarungen Auswirkungen auf die Gesundheit zur Folge haben können und eventuell ein besonderes Management für die Haltung bedeuten.Die Artikel könnt ihr mit dem jeweiligen Link öffnen.
Ein Appell von Diana Krischke an die Züchter des Berberpferdes im VFZB e.V.
Berber und Araber-Berber sind seltene Rassen, deren Erhalt uns allen sehr am Herzen liegt: Ihnen als Züchter und Besitzer dieser einzigartigen Tiere und uns als Verband, dessen Aufgabe es ist, die Population der beiden Rassen zu schützen und die Zucht zu unterstützen. Um diese Rassen zu erhalten, gibt sich der VFZB als anerkannter Zuchtverband die größte Mühe, die Zucht über die Landesgrenzen hinaus zu koordinieren. Die Betreuung der Populationen in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Luxemburg, Belgien und Dänemark sichert den Züchtern größtmögliche genetische Vielfalt unter einem Dach - denn der Status der Rasse kann nur über ein gutes Monitoring, also über die Erfassung aller vorhandenen Tiere und ausreichend großer Zuchtpopulationen erfolgen, erhalten und auch verbessert werden. Dazu werden vom VFZB die weltweit umfangreichsten und speziell an die Rasse angepassten Leistungsprüfungen in Exterieur, Bewegung, unter dem Sattel und im Verhalten vorgenommen. Darauf können alle Mitglieder sehr stolz sein: Kaum ein Verband hat ein so angepasstes und nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen maßgeschneidertes Prüfsystem!
Deshalb appellieren wir an die Züchter, egal ob Hengst- oder Stutenhalter, mit ihren wenigen ausgezeichneten Zuchttieren verantwortungsvoll umzugehen und die Population bestmöglich zu erhalten. Dafür bietet der Verband die Grundlage mit der Überprüfung der Zuchttiere in Form von Zuchtbucheintragungen als ein Gütesiegel, mit dem ein guter Züchter viele Vorteile erhält. Eine bestandene Körung bzw. erfolgreiche Beurteilung zeichnet den Hengst als Erhalter und Verbesserer einer Zucht aus. Er trägt bestimmte Merkmale in sich, die die Qualität der nachfolgenden Generation verspricht. Dafür können Sie die Informationen zu Exterieur- und Bewegungsnoten nutzen, ebenso wie Sie darauf vertrauen können, dass die Zuchttiere bei der Vorstellung frei von bekannten Erbkrankheiten und in gesundheitlichem Bestzustand gezeigt wurden. Dafür gibt es nicht nur ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll, sondern zusätzlich eine Pflasterprobe und eine Inaugenscheinnahme des Tieres vor Ort, sowie ganz klare Richtlinien zu Ausschlüssen und Rückstellungen z. B. bei deutlichen Lahmheiten und anderen Auffälligkeiten. Die Beurteilungsmerkmale Typ, Kopf-Hals, Gebäude, Fundament und Bewegung lassen ebenfalls klare Rückschlüsse zur Gesundheit und Qualität in der Nutzung des Pferdes zu. Ganz besonders viel Wert wird weiterhin auf das Wesen des Berbers gelegt, denn das ist sein Alleinstellungsmerkmal und so hat der Verband eine sehr umfangreiche Leistungsprüfung im Bezug auf Verhalten konzipiert. Dieses Komplettpaket ist ein Angebot an Sie als Züchter, mit dem Qualitätssiegel “vom VFZB e.V. gekörter Zuchthengst” und „Stutbuch I eingetragener Stute“ zu werben und natürlich auch die Rasse in ihrer Qualität wertzuschätzen. Der VFZB greift zur Beurteilung auf ausgebildete und langjährig erfahrene Fachleute zurück und erhält als OMCB-Mitglied immer Unterstützung aus den Ursprungsländern.
Züchter können sich also sicher sein, dass gekörte Zuchthengste und im Stutbuch I eingetragene Zuchtstuten durch eine intensive Prüfung gelaufen sind. Diese Qualitätsvererber sind für den Erhalt des Berber- und des Araber-Berberpferdes mit weltweit abnehmenden Populationsgrößen wichtiger denn je. Lasst uns das Pferd des Magreb mit unserem wundervollen Genpool erhalten - zukünftige Generationen danken uns für den Erhalt von genetischer Vielfalt mit der Freude, die sie an den einzigartigen Berbern und Araberberbern haben werden!
Diana Krischke
Es freut uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir beim diesjährigen Berbertreffen in Alsfeld einen besonderen Anreiz zur Vorstellung von Nachwuchsstuten aus der VFZB-Zucht schaffen können:
Beim Berbertreffen vom 01.bis 03.09.2021 werden sowohl die Boxenkosten, als auch die Beurteilungsgebühr für 3jährige bis 6jährige Stuten mit VFZB-Pferdepass (geb. 2015 - 2018) vom Verein übernommen und entfallen somit für die Besitzer.
Eine weitere Besonderheit ist auch, dass die Nachwuchsstuten dabei nicht zwingend in das VFZB-Stutbuch eingetragen werden müssen. Eine Eintragung kann allerdings in den folgenden Jahren nachgeholt, und die Stuten somit für die Zucht aktiviert werden.
Die Stuten erhalten ein Beurteilungsprotokoll, das für eine Eintragung in das VFZB-Stutbuch auch in den nachfolgenden Jahren Gültigkeit hat.
Mit einer neuen EU Verordnung, die seit dem 7. Juli 2021 rechtsverbindlich ist, sind neue Meldefristen für die Pferdehaltung vorgeschrieben. Melden Sie Veränderungen für ihre Berberpferde und Araber-Berberpferde dem VFZB e.V. bitte wie in der Aufstellung angegeben. Fragen und Informationen bitte zu unseren Geschäftszeiten, diese sind montags von 15-16.30 Uhr und freitags von 16-17.30 Uhr.
GRUND DER MELDUNG | FRIST |
Änderung Schlachtpferdestatus | sofort/unmittelbar |
Transponder nicht ablesbar | innerhalb von 7 Tagen |
Tod eines Pferdes | innerhalb von 30 Tagen |
Kastration/Wallach | innerhalb von 30 Tagen |
Änderung Farbe/Abzeichen | innerhalb von 30 Tagen |
Neuer Eigentümer | innerhalb von 7 Tagen |
Verkauf eines Pferdes * | innerhalb von 7 Tagen |
Zukauf eines Pferdes * | innerhalb von 7 Tagen |
* Ausfuhr/ Einfuhr in/aus einem anderen EU Land nur mit amtstierärztlicher Bescheinigung erlaubt. |
Die VFZB Züchtervereinigung führt ab Geburtsjahrgang 2009 die Vergabe einer internationale 15-stelligen Lebensnummer auf allen Papieren (Zuchtbescheinigung, Zuchtbuch, Pferdepass) ein.
Diese Lebensnummer wird in Europa für alle Pferde einmalig vergeben und zukünftig auch in einer EU Datenbank registriert. Unsere Züchtervereinigung hat hierzu den Verbandsschlüssel 78 erhalten.
Auch bei späteren Eintragungen zum Beispiel in ein anderes Zuchtbuch wird die Lebensnummer beibehalten. Auch für Pferde, die aus anderen Ländern in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eingeführt werden, muss ab dem 1. Juli 2009 innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Zollverfahrens ein Pferdepass mit der Vergabe einer 15-stelligen Lebensnummer beantragt werden.
Die neue EU Pferdepassverordnung schreibt ab dem 1. Juli 2009 zudem für alle Pferde in den Staaten der EU einen Pferdepass und eine Transponder-Kennzeichnung (Mikrochip) vor. Die Transponder-Kennzeichnung gilt für alle Pferde, die nach dem 1. Juli 2009 geboren werden oder/und bis zum 1. Juli 2009 noch keinen EU Pferdepass haben.
Ines v.Butler-Wemken