Wie registriere ich mein neues Pferd?

 

Ich habe ein Pferd gekauft und möchte es nun registrieren und eine neue Eigentumsurkunde bekommen. Im Falle eines Rasse- oder Zuchtpferdes muss es in einem für die Rasse zuständigen Verband eingetragen werden - bestenfalls einem, der vom Ursprungszuchtbuch beauftragt ist um die Bestände im Monitoring und ihren Anforderungen einheitlich bewerten zu können. Dieser Verband kann für ein oder mehrere Länder zuständig sein, im Falle des VFZB werden auch Pferde eingetragen, die in Österreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Dänemark stehen.

 

Fristen:

Laut neuen EU-Verordnungen werden Fristen zur Ummeldung nun enger gesetzt und strenger kontrolliert:

 

Grund der Meldung

Frist

 

Neuer Eigentümer

innerhalb 7 Tagen

 

Änderung Schlachtpferdestatus

sofort/unmittelbar

z. B. bei Medikamentenvergabe

Tod eines Pferdes

innerhalb 30 Tagen

mit Rücksendung des Passes an die ausgebende Stelle

Kastration/Wallach

innerhalb 30 Tagen

 

Änderung Farbe/Abzeichen

innerhalb 30 Tagen

 

Transponder nicht ablesbar

innerhalb 7 Tagen

 

Verkauf eines Pferdes*

innerhalb  7 Tagen

 

Zukauf eines Pferdes*

innerhalb  7 Tagen

 

 

 

 

*Ausfuhr/ Einfuhr in/aus einem anderen EU Land nur mit amtstierärztlicher Bescheinigung erlaubt

 

 

Was brauche ich dafür?

Ich brauche bei einem bereits registrierten Pferd

·        den Pass im Original

·        die Besitzmeldung (hier herunterzuladen und komplett auszufüllen)

·        einen Nachweis des Eigentums (z. B. eine Verkaufsmeldung vom Verkäufer / das hier herunterladbare Verkaufsformular vom Verkäufer),

·    die landwirtschaftliche Betriebsnummer des Halters, bei dem das Pferd gehalten werden soll (diese Nummer müssen auch Einzelhalter beim Landwirtschaftsamt oder der zuständigen Landwirtschaftskammer beantragen) für die Eintragung in die HIT-Datenbank der BRD oder in die jeweilige Datenbank des Landes, in dem das Pferd steht. Ansonsten kann das Pferd nicht registriert werden.

 

Bei einem Importpferd gelten zusätzlich für eine die Registrierung in Deutschland spezielle Anforderungen:

·       Die Einfuhr darf nur mit amtstierärztlicher Bescheinigung erfolgen und muss innerhalb von 7 Tagen bei einem deutschen Verband gemeldet werden.

·     Pferde aus EU-Ländern, die bereits eine 15stellige UELN-Nummer haben, behalten diese ihr Leben lang. Bei älteren Pferden ohne diese Nummer muss der VFZB eine neue Codierung vornehmen. Dies gilt nur für die vorliegenden Pässe im Original. Z. B. Elterntiere im Pedigree dürfen nicht umcodiert werden.

·    Die Abfrage der pferdebezogenen Daten bei der passausgebenden Stelle im Geburtsland des Pferdes wird vom VFZB vorgenommen und beim Ursprungszuchtbuch nachgeprüft.

 

Falls es hier Fragen oder Abweichungen gibt, bitte fragen Sie direkt bei der Zuchtbuchstelle nach, die Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung steht.