Entscheid bei der MGV am 18.04.2026

Liebe Berberzüchter, liebe VFZB-Mitglieder,

 

es erreichen mich aktuell verunsicherte Nachfragen bezüglich der Abstimmungsergebnisse der letzten Mitgliederversammlung, auf die ich gerne im Folgenden Stellung nehme.

  1. Alle interessierte Vereinsmitglieder haben das Recht (und die Pflicht) den Hauptversammlungen beizuwohnen.
  2. In der Ladung werden rechtzeitig die Tagesordnungspunkte und Anträge bekanntgegeben. Es wird ausreichend Zeit eingeräumt für Fragen, Diskussionen und Meinungsfindungen. Kann jemand nicht anwesend sein, sind Eingaben für die Versammlung zu machen. Dann wird demokratisch und satzungsgemäß abgestimmt. 
  3. Einen durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Punkt rückgängig zu machen, ist nicht vorgesehen. 
  4. Wir haben in der Einladung ordnungsgemäß den Vorschlag eines Mitglieds zu einer Satzungsänderung aufgeführt. Dieser lautete wie folgt:

5. Nach reiflicher Diskussion und Abwägung aller Argumente hat die Mitgliederversammlung den Antrag mit der erforderlichen 75%igen Mehrheit angenommen. Die Annahme erfolgte unter einer aufschiebenden Bedingung:

6. Als Eure Zuchtleiterin möchte ich Euch die Konsequenzen dieser Entscheidung gerne genauso transparent darlegen, wie sie auf der Versammlung erläutert wurden.

 

Die OMCB erkennt in ihren Statuten nur einen Verband pro Land an. 

Der VFZB hat als einziges OMCB-Mitglied in Deutschland weitere Verbände zugelassen, um die Rasse zu erhalten. 

 

Der VFZB verfolgt bei seiner Zuchtpolitik konsequent die Vorgaben der OMCB wie z.B.: die Anwesenheit und der Kommissionsvorsitz eines OMCB-Richters aus einem Ursprungsland bei einer Hengstkörung, die Teilnahme an Versammlungen wie kürzlich in Tunis und die dominante Gewichtung des Typs beim Berberpferd. 

Die anderen Zuchtverbände in Deutschland, die aktuell Berberpferde betreuen, ignorieren die Vorgaben der OMCB und orientieren sich an den Reitpferdevorstellungen der deutschen Zuchtverbandsrichter, sie stellen z.B. den Trab besonders heraus und benoten nach dem gängigen Reitpferdetyp. Es sind keine OMCB-Richter aus den Ursprungsländern anwesend. 

 

Mit der Zucht des Berberpferdes innerhalb der OMCB ziehen wir international an einem Strang: Wir befinden uns in einer Erhaltungszucht (die Merkmale konserviert) und möchten keine Spezialisten für z. B. Dressurturniere (die Merkmale anpasst) züchten. Zudem macht es in einer kleinen Population keinen Sinn, die wenigen Zuchttiere in unterschiedliche Typen zu unterteilen (z.B. Spezialisierungen oder unterschiedliche Standards und Notengewichtungen).

 

Doch auch von OMCB-Seite wurde Druck auf den VFZB ausgeübt, die statutenwidrige Zucht von Berberpferden „in den Griff zu bekommen“, es bestand Handlungsbedarf.

Und nicht zuletzt widerspricht der züchterische Einsatz mit einigen der in den anderen Zuchtverbänden zugelassenen Pferde europäischem Tierzuchtrecht (siehe unten).

Trotz vielfacher Kontaktgesuche kam es zu keinem Dialog mit den zuständigen Stellen und zu keiner Einigung über die Handhabung wichtiger zuchtpolitischer Entscheidungen wie z.B. den geringprozentigen Araber-Berbern oder den Pferden des Titre Initial.

 

Die Mitgliederversammlung hat mit ihrer Entscheidung diesem Sachverhalt Rechnung getragen und übernimmt die Verantwortung als einziges Zuchtbuch der OMCB in Deutschland.

 

Andere Verbände mit Ursprungs- und Filialzuchtbücher händeln das übrigens genauso (z. B. der Lipizzanerverband). In Frankreich und der Schweiz werden Berber aus den anderen deutschen Verbänden nicht anerkannt. Der VFZB wird dies nach einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2027, ebenfalls verweigern.

 

Noch einmal ganz deutlich:

 

  • Berber und Araber-Berber, die in jeglichem Filialzuchtbuch des Ursprungszuchtbuchs der OMCB anerkannt sind, werden weiterhin als Berber bzw. Araber-Berber in das Zuchtbuch des VFZB eingetragen. 
  • Darüber hinaus erklärt sich der VFZB bereit, bis zum 31.12.2027 Berber und Araber-Berber mit einem Abstammungsnachweis von einem der anderen deutschen Zuchtverband einzutragen, sofern die Elterntiere auf ein OMCB-Zuchtbuch zurückzuverfolgen sind.
    Dies bezieht sich auch auf Nachkommen von Elterntieren des ITI eines OMCB-Ursprungslandes, sofern die Eintragung des ITI-Pferdes vor 2015 in das Hauptzuchtbuch erfolgte. Die bestehenden Papiere eines Pferdes haben immer Bestand.
  • Eine Umtragung von Vorbuchpferden aus den anderen deutschen Verbänden versuchen wir möglich zu machen mit der Einrichtung eines eigenen Vorbuchs (siehe unten). 
  • Ab dem 1.1.2028 ist die Eintragung eines Pferdes ohne OMCB-Eintragung im VFZB oder einem anderen OMCB-anerkannten Zuchtbuch nicht mehr möglich.

7. Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt auf der Hauptversammlung war der Umgang mit Pferden aus einem OMCB-Zuchtbuch, die keine Elterntiere nachgewiesen haben. Diese sogenannten ITI-Pferde sind in der OMCB voll anerkannt, da sie eine Rassekommission passiert und vom Phänotyp einer Rasse zugeordnet wurden. Nach europäischem Tierzuchtrecht dürfen sie jedoch nicht in das Hauptzuchtbuch eingetragen werden. Das EU-Tierzuchtrecht steht über den Statuten des Ursprungszuchtbuches.

 

In Marokko und Tunesien ist das Zuchtbuch geschlossen worden, es existieren noch Bestände früherer Eintragungen in der Zucht. In Algerien werden Eintragungen in das Titre Initial-Zuchtbuch weiterhin praktiziert.

 

Es besteht hier ein Konflikt, den der VFZB so schnell wie möglich für alle Seiten zufriedenstellend lösen wird. Absicht ist es, die ITI-Pferde ihrer Kommissionsbeurteilung gemäß in das neu einzurichtende Vorbuch des VFZB eintragen zu können, sodass deren Nachkommen in den Zuchtbüchern aufsteigen können. Die genaue Vorgehensweise wird aktuell vom Vorstand mit der Tierzuchtaufsichtsbehörde geprüft und baldmöglichst vorgestellt.

WAS IHR NUN ALS ZÜCHTER BEDENKEN MÜSST

Falls Ihr Berber oder Araber-Berberhengste in einem anderen deutschen Zuchtverband eingetragen habt: informiert die Stutenbesitzer darüber, dass das Fohlen nur bis zum 31.12.2027 im VFZB eingetragen werden kann, wenn es ein OMCB-konformes Papier bekommen soll und damit der Rasse „Berberpferd“ im Ursprungszuchtbuch angehören soll. 

  • Falls Ihr Fohlen mit Papieren eines anderen deutschen Zuchtverbandes verkauft: informiert die Käufer darüber, dass das Fohlen nur bis zum 31.12.2027 im VFZB eingetragen werden kann. Die nötigen Überprüfungen der Elterntiere werden durch die OMCB und den VFZB durchgeführt.
  • Falls Ihr eine Nachzucht von nach 2015 importierten Eltern im ITI verkauft, informiert die Käufer darüber, dass sie ein Pferd mit „Bedingungen“ kaufen (z. B. einer nötigen Mindestnote für eine Aufnahme ins Vorbuch). Diese Pferde haben noch keinen vollständigen Abstammungsnachweis, sind also keine „Rassepferde“. 

Manch ein Fohlenkäufer weiß ja noch nicht, ob er später züchten will oder das Pferd verkauft, und der nachfolgende Besitzer fällt dann aus allen Wolken, wenn das Pferd nicht als „Rassepferd“ anerkannt wird. 


Also:

Ein Berber ist ein Berber, wenn er im Ursprungszuchtbuch anerkannt ist.

So wie es bei allen anderen in Reinzucht geführten Rassen der Fall ist. 

Weder PRE, noch Lipizzaner, noch Vollblutaraber mit „Papieren“ von Nicht-Ursprungszuchtbuch-anerkannten Verbänden bekommen jemals wieder den Zuchtstatus eines Reinzuchtpferds im Ursprungszuchtbuch. 

Diese Erfahrung habe ich persönlich schon mehrmals schmerzlich machen müssen und mir war es auch zunächst nicht klar, was für Mechanismen dahinter stehen. Ich hoffe, ich konnte das hiermit in einfachen Worten erklären. Wenn es noch Fragen dazu gibt, schreibt mir gerne eine Mail! 

 

Berberische Grüße und allzeit Glück im Stall! 

 

Dr. Diana Krischke

Zuchtleiterin im VFZB e.V.