einstieg in die zucht

Bitte beachten Sie, dass die Zucht unserer Rasse wichtigen Standards unterliegt. Ihre Stute ist bereits als Zuchtstute im VFZB geführt- wunderbar, der erste Schritt ist gemacht! Um einen passenden Hengst zu finden, können Sie das Zuchtbuch nutzen oder sich vertrauensvoll an unsere Zuchtleitung wenden. Hier sollten Sie darauf achten, dass die Beurteilung des Hengstes zu Ihrer Stute passt. Nach Möglichkeit nehmen Sie Kontakt zum Hengstbesitzer auf um Ihre Fragen beantworten zu lassen oder sich einen persönlichen Eindruck zu machen. Einige unserer Hengste stehen Ihnen im Natursprung zur Verfügung, es besteht aber auch die Möglichkeit auf Frisch- oder Tiefkühlsperma zurück zu greifen. Beide Elterntiere müssen, um später von uns, dem VFZB Papiere zu erhalten, im Zuchtbuch vermerkt und bestenfalls dem Verband vorgestellt worden sein. Bitte beachten Sie auch, dass eine Zucht mit einem belasteten (Beispielsweisen mit PSSM1) Elterntier nicht gewünscht ist.

 

Ich möchte züchten – was muss ich beachten? Wie bekommen meine Fohlen Papiere?

 

Die „Papiere“ oder das „Pedigree“ eines Pferdes heißen nach der europäischen Tierzuchtverordnung eigentlich „Zuchtbescheinigung“ und diese ist zwingend notwendig für reinrassige Tiere, um in einem Zuchtbuch aufgenommen zu werden. Sie ist Bestandteil des Equidenpasses.

 

Voraussetzung:

Beide Elterntiere haben eine Zuchtbescheinigung und sind in einem zugelassenen Zuchtbuch eingetragen:

1.     Ist meine Stute im Jahr der Bedeckung im Ursprungszuchtbuch oder einem von diesem anerkannten Verband registriert? Ist meine Stute in einem Stutbuch eingetragen (und damit aktive Zuchtstute)? Je nach ZBO des gewählten Verbandes muss die Stute vorgestellt und in bestimmten Abteilungen des Stutbuches eingetragen sein, damit die Fohlen Papiere bekommen. (Im VFZB reicht für Berber und Araber-Berber eine Zuchtbescheinigung und Eintragung als aktives Zuchtpferd in einem der Zuchtbücher.)

2.     Ist der Hengst im Jahr der Bedeckung in einem Hengstbuch gelistet, welches vom Ursprungszucht anerkannt ist? Je nach ZBO des gewählten Verbandes muss der Hengst gekört und leistungsgeprüft sein, damit die Fohlen Papiere bekommen. (Beim Berber und Araber-Berber im VFZB reicht eine Zuchtbescheinigung und Eintragung als aktives Zuchtpferd in einem der Zuchtbücher.)

 

Der Züchter muss Mitglied in dem Verband sein, wo er/sie die Zuchtbescheinigung beantragt:

Die Mitgliedschaft muss bestehen in einem national anerkannten Zuchtverband, der für die jeweilige Rasse zuständig ist und möglichst auch vom Ursprungszuchtbuch anerkannt wird, um ein gutes Monitoring der Bestände weltweit leisten zu können. Das Zuchtprogramm wird den EU-Gesetzen entsprechend gestaltet und mit dem Ursprungszuchtbuch abgestimmt.

 

Haben die Elterntiere nur einen Freizeitpferdepass, muss dieser vor dem Zuchtversuch in einen Zuchtpferdepass umgewandelt werden. Ob das möglich ist, wird individuell geprüft.

 

Die Deckscheine, -listen und Abfohlmeldungen der jeweiligen Pferde vom vorherigen Jahr müssen vollständig sein, ansonsten kann keine Meldung im System Zuchtbuch-Online erfolgen.

 

Ablauf:

Wenn die Stute gedeckt wird, muss vom Hengsthalter eine Deckliste geführt werden und der jeweilige Deckschein muss vollständig ausgefüllt werden. Auch im Nachhinein nicht erfolgreiche Decksprünge sollten gelistet werden, damit das Monitoring der Population möglichst genau erfolgen kann. Im neuen Zuchtbuch-Online kann die Anfertigung der Deckscheine und -listen einfach und schnell vom Eigentümer des Pferdes selbst erfolgen und muss dann nur noch unterschrieben in die Zuchtbuchstelle geschickt werden.

 

Mit der Geburt des Fohlens wird die Abfohlmeldung binnen 28 Tagen an den Verband gesendet. Die Identifizierung des Fohlens muss EU-weit innerhalb von 12 Monaten, besser jedoch zum Ende des Zuchtjahres (30.9.) beim Verband eingegangen sein, spätestens jedoch beim Verlassen des Geburtshofes (außer in Notfällen muss zwingend ein Pferdepass mit dem Tier geführt werden). Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das Fohlen nur einen Ersatzpass mit dem Stempel „Duplikat“ erhalten, und das Tier ist nicht mehr zur Schlachtung zugelassen.

Im neuen Zuchtbuch-Online kann die Abfohlmeldung direkt über die Deckscheine durch den Eigentümer des Fohlens, bzw. der Zuchtstute erfolgen.

 

Wird das Fohlen nach der Geburt transportiert oder an einen anderen Halter / Eigentümer übergeben, muss bereits ein Pass vorliegen!

Um den Pass für das Fohlen zu erhalten, muss dieses vom Tierarzt identifiziert werden mit dem Setzen des vom Verband verschickten Transponders, mit einem Abzeichendiagramm (bitte genauestens überprüfen) und vollständig allen erforderlichen Daten, z. B. neuerdings auch zwingend mit einem Namen, der lebenslang in der HIT-Datenbank gespeichert bleibt. Diese Identifikation muss von Tierarzt persönlich unterschrieben und abgestempelt werden.

Unbedingt notwendig ist auch in diesem Fall die landwirtschaftliche Betriebsnummer des Halters, dort wo das Fohlen geboren wurde.

Das DNA-Profil des Fohlens und die Abstammungsüberprüfung wird durch eine Haaranalyse vom Verband vorgenommen. Hierzu zupft der Tierarzt während der Identifikation einige Mähnenhaare des Fohlens mit Wurzel aus, die sofort ohne Verunreinigungen in eine Tüte gesteckt werden sollten und mit den Unterlagen zusammen zum Verband geschickt werden.

 

Falls Sie in einem anderen Land als Deutschland innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des VFZB (Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark) züchten möchten, kontaktieren sie bitte die Geschäftsstelle, die Ihnen gern weiterhilft bei der örtlichen Registrierung. Die Fohlen bekommen einen Pass vom VFZB, der natürlich international gültig und nach aktuellen EU-Richtlinien erstellt wird.